Expertenwissen zum Thema Zwangsversteigerung 

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Finanzierungstipp:

Hammerzinssätze finden Sie am ehesten über Finanzierungsvermittler wie zum Beispiel die Comdirekt oder die InterHyp.

 

 

 

 

 

Bei mir sind Sie richtig, wenn Sie ...

Danke an PIXELIO.de

 

  • sich für eine konkrete Immobilie oder ganz allgemein für Zwangsversteigerungsobjekte interessieren und auf ein günstiges Schnäppchen hoffen,
  • selbst erwägen, die Zwangsversteigerung einer Immobilie wegen einer fälligen Forderung zu betreiben,
  • als Miteigentümer Ihren Miteigentumsanteil liquidieren möchten und zu keiner gütlichen Einigung mit den Miteigentümern kommen oder
  • in sonstiger Weise an einem Zwangsversteigerungsverfahren beteiligt sind und nach der für Sie wirtschaftlichsten Lösung suchen.

 

 

Für mich stehen stets wirtschaftliche Fragen im Vordergrund

Thomas Wilkens

 

 

Ich sage Ihnen,

 

            - was Sie für sich in Erfahrung bringen müssen,

            - wie die für Sie wichtigen Fragen zu klären sind,

            - wie Sie geschickt agieren und

            - wie Sie das für Sie mögliche Ziel erreichen.

 

 

 

 

 

Das Rechtsdienstleistungsgesetz

 

Im Zwangsversteigerungsverfahren dürfen Sie sich selbst vertreten. Möchten Sie hierzu Hilfe in Anspruch nehmen, zwingt Sie der Gesetzgeber seit dem 1. Juli 2008, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Das ist teuer, da dieser nach dem Gegenstandswert zu bezahlen ist. Als besonders tragisch dabei empfinde ich, dass die Zwangsversteigerung das Metier der Kreditinstitute ist, Rechtsanwälte auf diesem Rechtsgebiet meist unerfahren sind und häufig ungeschickt agieren.

 

Es ist wie bei einem Streit vor den Finanzgerichten. Dort ist Ihnen zu raten, neben dem Rechtsanwalt einen guten Steuerberater zu beschäftigen. Geht es um die auf diesen Seiten behandelten Themen, benötigen Sie die Beurteilung durch einen erfahrenen Praktiker wie mich, um selbst ausreichend informiert zu sein. Erst dann können Sie entscheiden, welche Maßnahmen Sie ergreifen, ob Sie selbst tätig werden oder sich eines Rechtsanwalts bedienen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen während des laufenden Verfahrens beratend zur Seite und bin gegebenenfalls gern bei der Auswahl eines Rechtsanwalts behilflich.

 

Gern verschaffe ich Ihnen den gerade in Zwangsversteigerungsverfahren notwendigen Wissensvorsprung. Hinweise zur Berechnung der von mir für meine ausschließlich wirtschaftliche Beratung zu zahlenden Aufwandsentschädigung finden Sie unter dem Button "Preise"

 

 

 

Unsere Immobilienhomepage

 

Neben den auf diesen Seiten behandelten Themen bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner in sämtlichen Immobilien- und Finanzierungsfragen.

 

Wenn Sie sich hier informieren, sind sicherlich auch die Inhalte unserer "Imobilien-Homepage" für Sie interessant. Ich freue mich auf Ihren Besuch unter www.wilkens-immobilien.de; ein Klick auf das Titelkopfbild führt Sie direkt dorthin:

 

 

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