Das Zwangsversteigerungsverfahren
.... ist ein abgelegenes Spezialgebiet, in dem sich nur wenige Experten wirklich auskennen. Da erhebliche Interessengegensätze zwischen allen Beteiligten, wie Gläubigern, Schuldnern, Bietinteressenten usw., bestehen, hängt der wirtschaftliche Erfolg aufgrund der großen Beweglichkeit dieses Verfahrens für jeden Betroffenen entscheidend davon ab, welche Kenntnis er von den rechtlichen und insbesondere taktischen Möglichkeiten und welche praktische Erfahrung er im Umgang mit ihnen hat.
Dies gilt im Besonderen für die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (sh. Button "Teilungsversteigerung"). Es ist gefährlich, zu glauben, mit der bloßen Antragstellung und der Teilnahme am Versteigerungstermin seine wirtschaftlichen Interessen ausreichend wahrnehmen zu können.
Immer häufiger ist zu beobachten, dass Makler - meist im Auftrag eines Gläubigers - die Zwangsversteigerungsobjekte bewerben und nach Bietinteressenten suchen. Antworten auf konkrete Anfragen der Interessenten zu den beworbenen Immobilien, die konkreten Verhältnisse des Einzelfalles, den Ablauf des Verfahrens etc. bleiben diese dann aber schuldig, weil die entsprechenden Informationen und Kenntnisse fehlen.
Die ernüchternden Erfahrungen mit Prozeßbevollmächtigten, das zum Teil schon unseriöse Verhalten einiger Makler und nicht zuletzt die vielen unsicheren Bietinteressenten und sonstigen Verfahrensbeteiligten, denen ich über die Jahre begegnete, veranlassen mich, mein Wissen und meine Erfahrung den Interessierten hier anzubieten. Was ich konkret für Sie leisten kann, erfahren Sie unter dem Button "Leistungen".