Ein "Schnäppchen" aus der Zwangsversteigerung?


Nicht in jedem Zwangsversteigerungstermin ist es möglich, günstig zu einer Immo-bilie zu kommen. Schnell kann aus dem Traum auch ein Alptraum oder eine Kata-strophe werden. Das kann in unterschiedlichen Umständen begründet liegen. Gern erzähle ich Ihnen, worauf Sie achten und was Sie alles bedenken sollten.

Tatsächlich kann man in so mancher Zwangsversteigerung zu einem "Schnäpp-chen" kommen. Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, läßt sich vorab nicht mit Gewißheit sagen; liegen mir die zu dieser Beurteilung erforderlichen Informationen vor, wage ich aber gern eine Prognose.



Was ist bereits vor dem Zwangsversteigerungstermin zu erledigen?


Die meisten und schwerwiegendsten Fehler der Bietinteressenten liegen allein da-rin begründet, dass sämtliche Möglichkeiten, rechtzeitig erforderliche Informationen zu beschaffen und in Verhandlungen mit den Verfahrensbeteiligten entscheidende Weichen zu stellen, nicht genutzt werden. Oft ist es eine Kleinigkeit, die im Zwangs-versteigerungstermin bekannt wird und für Unsicherheit bei sämtlichen Interessen-ten sorgt. Diese Unsicherheit kann dem gut informierten Bietinteressenten den ent-scheidenden Vorteil bringen und das erträumte "Schnäppchen" bescheren.

Gern zeige ich Ihnen auf, worauf es ankommt, was es abzuchecken gilt, mit wem zu sprechen ist, wie die Verhandlungen zu führen sind, welche Taktik im konkreten Einzelfall gut oder aber ungeeignet ist. Wenn Sie möchten, führe ich die Gesprä-che mit den Bankenvertretern, dem Eigentümer, dem Mieter, dem Rechtspfleger, sonstigen Beteiligten etc. ...



Und im Zwangsversteigerungstermin?


Nervosität ist absolut ungeeignet, einen klaren Kopf zu bewahren. Sie sollten, wenn Sie den Sitzungssaal betreten, schon genau wissen, was aller Voraussicht nach passieren wird und was Sie wollen. Alle Bietinteressenten werden erfahrungs-gemäß sofort unsicher, sobald Anträge der Beteiligten gestellt, abweichende Ver-steigerungsbedingungen beantragt bzw. vom Gesetz bestimmt oder angemeldete Forderungen vom Rechtspfleger verlesen werden. Selbst im Grunde unbedeu-tende Rechte, die nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleiben, sorgen bei Bietinteressenten schon bei Feststellung des geringsten Gebots für Unsicher-heit.

Gern erkläre ich Ihnen den Ablauf der Zwangsversteigerung und zeige vorab die Besonderheiten in dem jeweiligen Verfahren auf, damit Sie nicht in der Verhand-lung überrascht werden. Wenn Sie möchten, begleite ich Sie im Termin und erkläre Ihnen Hintergründe und wirtschaftliche Auswirkungen, falls Unerwartetes geschieht. Dann können Sie gelassen die für Sie günstigste Entscheidung treffen.


Nach der Zuschlagserteilung


Nach der Zuschlagserteilung verteilt der Rechtspfleger  nur noch den Versteige-rungserlös; damit hat sich die Sache für das Amtsgericht erledigt. Nicht aber für den Ersteher, der nun zwar Eigentümer ist, sich den Besitz aber erst verschaffen muß, was manchmal gar nicht so einfach ist.

Gern erläutere ich Ihnen - und zwar schon vor der Zwangsversteigerung, damit Sie rechtzeitig richtig kalkulieren können -, was zu tun ist, wenn der ehemalige Eigen-tümer das Feld nicht freiwillig räumt und welche Möglichkeiten das Zwangsverstei-gerungsgesetz dem Ersteher einräumt, Mietvertragsverhältnisse vorzeitig zu been-den.

Gern informiere ich Sie über Anzeige- und Aufklärungspflichten, Kündigungsmög-lichkeiten, -notwendigkeiten und -fristen.

Sollte die Zwangsräumung betrieben werden müssen, bin ich gern bei der Beschaf-fung des Räumungstitels, der Erteilung des Räumungsauftrags an den Gerichts-vollzieher, der Terminsbestimmung, Organisation etc. behilflich. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Gerichtsvollzieher ist es unter Umständen möglich, Ko-sten einzusparen.


Ist die Finanzierung des neuen Heims bereits gesichert?

Gern berate ich Sie in allen Finanzierungsfragen. Kreditgeber haben bei der Kre-ditvergabe heute zunehmend gesetzliche Reglementierungen, Refinanzierungs-möglichkeiten, Eigenkapitalauslastung, Liquiditätsgrundsätze und dergleichen mehr im Fokus. Ich werde stets das empfehlen, was ich für Sie als Kreditnehmer für am sinnvollsten halte.

Da ich an der "Geldquelle" sitze, fällt es mir auch nicht schwer, eine Finanzierung zu vermitteln. Sie geben mir die hierzu erforderlichen Informationen und Unterlagen und ich veranlasse, dass Ihnen ein Finanzierungsangebot zugeht.