Sie sind Mieter oder Pächter ...
.... des beschlagnahmten Grundstücks und von der angeordneten Zwangsverstei-gerung - evtl. auch der Zwangsverwaltung - betroffen? Dann sollten Sie nun nicht untätig sein.
Mieter und Pächter sind gemäß § 9 Nr. 2 ZVG nur dann Beteiligte des Verfahrens, wenn ihnen der Besitz am Grundstück vom Berechtigten überlassen ist und sie ihre Rechte ausdrücklich in der Versteigerung angemeldet haben. Die Anmeldung muß rechtzeitig erfolgen.
Das Kündigungsrecht nach dem ZVG
Durch das dem Ersteher vom Gesetzgeber zugestandene Sonderkündigungsrecht gemäß §§ 57, 57a ZVG können Mieter und Pächter arg getroffen sein.
Haben Sie viel in die Immobilie investiert, sollten Sie für sich selbst den Erwerb der Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung ernsthaft in Erwägung ziehen, da im Falle der Kündigung des Miet- oder Pachtverhältnisses durch den Ersteher die von Ihnen investierten Gelder verloren wären. Da ist der Erwerb des Grundstücks für Sie möglicherweise wesentlich günstiger. Gern bin ich Ihnen bei der Kosten-/Nut-zenanalyse und der Entscheidungsfindung behilflich.
Entscheiden Sie sich für den Erwerb oder wollen Sie zumindest Ihr Glück im Ver-steigerungstermin versuchen, unterstütze ich Sie gern in Ihren Bemühungen während des laufenden Verfahrens und in der Verhandlung. Was ich zum Beispiel für Sie leisten kann, finden Sie unter dem Button "für Bietinteressenten".
Gerade Mieter oder Pächter ...
.... können im Versteigerungstermin vor Eröffnung der Bietungsstunde für viel Ver-unsicherung sorgen und sich den Weg zu einem "Schnäppchen" ebnen. Gern ge-be ich Ihnen Hinweise für eine sinnvolle, intelligente Verfahrenstaktik.
Wenn Sie aber gar nicht erwerben wollen ...
.... kann ich auch in Ihrem Sinne tätig sein. Häufig pfeifen die Spatzen schon Wochen vor dem Termin von den Dächern, was nach der Versteigerung mit der Im-mobilie aller Voraussicht nach passieren wird. Als von der Anordnung Betroffener sollte man alles daran setzen, Mithörer derartiger Konzerte zu sein.
Welche Kontakte zu pflegen sind, wer zu welcher Zeit angesprochen oder gezielt befragt werden sollte, was man gerade als Mieter oder Pächter besser unterläßt, um nicht "schlafende Hunde" zu wecken, zeige ich Ihnen gern auf. Dann können Sie gezielt daran arbeiten, stets informiert zu sein. Vielleicht gelingt es schon vor dem Versteigerungstermin, Absprachen bezüglich des Miet- bzw. Pachtverhält-nisses mit Bietinteressenten zu treffen. Dann ist das Risiko für Sie zumindest über-schaubar. Wenn Sie möchten, suche ich das Gespräch mit den jeweiligen Beteilig-ten und "Informationsträgern".