Bei mir sind Sie richtig, wenn Sie ...
Für mich stehen stets wirtschaftliche Fragen im Vordergrund
Das Rechtsdienstleistungsgesetz
Im Zwangsversteigerungsverfahren dürfen Sie sich selbst vertreten. Möchten Sie hierzu Hilfe in Anspruch nehmen, zwingt Sie der Gesetzgeber seit dem 1. Juli 2008, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Das ist teuer, da dieser nach dem Gegenstandswert zu bezahlen ist. Als besonders tragisch dabei empfinde ich, dass die Zwangsversteigerung das Metier der Kreditinstitute ist, Rechtsanwälte auf diesem Rechtsgebiet meist unerfahren sind und häufig ungeschickt agieren.
Es ist wie bei einem Streit vor den Finanzgerichten. Dort ist Ihnen zu raten, neben dem Rechtsanwalt einen guten Steuerberater zu beschäftigen. Geht es um die auf diesen Seiten behandelten Themen, benötigen Sie die Beurteilung durch einen erfahrenen Praktiker wie mich, um selbst ausreichend informiert zu sein. Erst dann können Sie entscheiden, welche Maßnahmen Sie ergreifen, ob Sie selbst tätig werden oder sich eines Rechtsanwalts bedienen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen während des laufenden Verfahrens beratend zur Seite und bin gegebenenfalls gern bei der Auswahl eines Rechtsanwalts behilflich.
Gern verschaffe ich Ihnen den gerade in Zwangsversteigerungsverfahren notwendigen Wissensvorsprung. Hinweise zur Berechnung der von mir für meine ausschließlich wirtschaftliche Beratung zu zahlenden Aufwandsentschädigung finden Sie unter dem Button "Preise".
Unsere Immobilienhomepage
Neben den auf diesen Seiten behandelten Themen bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner in sämtlichen Immobilien- und Finanzierungsfragen.
Wenn Sie sich hier informieren, sind sicherlich auch die Inhalte unserer "Imobilien-Homepage" für Sie interessant. Ich freue mich auf Ihren Besuch unter www.wilkens-immobilien.de; ein Klick auf das Titelkopfbild führt Sie direkt dorthin: