Ein "Schnäppchen" aus der Zwangsversteigerung?
Nicht in jedem Zwangsversteigerungstermin ist es möglich, günstig zu einer Immobilie zu kommen. Schnell kann aus dem Traum auch ein Alptraum oder eine Katastrophe werden. Das kann in unterschiedlichen Umständen begründet liegen. Gern erzähle ich Ihnen, worauf Sie achten und was Sie alles bedenken sollten.
Tatsächlich kann man in so mancher Zwangsversteigerung zu einem "Schnäppchen" kommen. Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, läßt sich vorab nicht mit Gewißheit sagen; liegen mir die zu dieser Beurteilung erforderlichen Informationen vor, wage ich aber gern eine Prognose.
Was ist bereits vor dem Zwangsversteigerungstermin zu erledigen?
Die meisten und schwerwiegendsten Fehler der Bietinteressenten liegen allein darin begründet, dass sämtliche Möglichkeiten, rechtzeitig erforderliche Informationen zu beschaffen und in Verhandlungen mit den Verfahrensbeteiligten entscheidende Weichen zu stellen, nicht genutzt werden. Oft ist es eine Kleinigkeit, die im Zwangsversteigerungstermin bekannt wird und für Unsicherheit bei sämtlichen Interessenten sorgt. Diese Unsicherheit kann dem gut informierten Bietinteressenten den entscheidenden Vorteil bringen und das erträumte "Schnäppchen" bescheren.
Gern zeige ich Ihnen auf, worauf es ankommt, was es abzuchecken gilt, mit wem zu sprechen ist, wie die Verhandlungen zu führen sind, welche Taktik im konkreten Einzelfall gut oder aber ungeeignet ist. Wenn Sie möchten, führe ich die Gespräche mit den Bankenvertretern, dem Eigentümer, dem Mieter, dem Rechtspfleger, sonstigen Beteiligten etc. ...
Und im Zwangsversteigerungstermin?
Nervosität ist absolut ungeeignet, einen klaren Kopf zu bewahren. Sie sollten, wenn Sie den Sitzungssaal betreten, schon genau wissen, was aller Voraussicht nach passieren wird und was Sie wollen. Alle Bietinteressenten werden erfahrungsgemäß sofort unsicher, sobald Anträge der Beteiligten gestellt, abweichende Versteigerungsbedingungen beantragt bzw. vom Gesetz bestimmt oder angemeldete Forderungen vom Rechtspfleger verlesen werden. Selbst im Grunde unbedeutende Rechte, die nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleiben, sorgen bei Bietinteressenten schon bei Feststellung des geringsten Gebots für Unsicherheit.
Gern erkläre ich Ihnen den Ablauf der Zwangsversteigerung und zeige vorab die Besonderheiten in dem jeweiligen Verfahren auf, damit Sie nicht in der Verhandlung überrascht werden. Wenn Sie möchten, begleite ich Sie im Termin und erkläre Ihnen Hintergründe und wirtschaftliche Auswirkungen, falls Unerwartetes geschieht. Dann können Sie gelassen die für Sie günstigste Entscheidung treffen.
Nach der Zuschlagserteilung ...
.... verteilt der Rechtspfleger nur noch den Versteigerungserlös; damit hat sich die Sache für das Amtsgericht erledigt. Nicht aber für den Ersteher, der nun zwar Eigentümer ist, sich den Besitz aber erst verschaffen muß, was manchmal gar nicht so einfach ist.
Gern erläutere ich Ihnen - und zwar schon vor der Zwangsversteigerung, damit Sie rechtzeitig richtig kalkulieren können -, was zu tun ist, wenn der ehemalige Eigentümer das Feld nicht freiwillig räumt und welche Möglichkeiten das Zwangsversteigerungsgesetz dem Ersteher einräumt, Mietvertragsverhältnisse vorzeitig zu beenden.
Gern informiere ich Sie vorab über Anzeige- und Aufklärungspflichten, Kündigungsmöglichkeiten, -notwendigkeiten und -fristen. Zeichnen sich rechtliche Probleme ab, empfehle ich rechtzeitig die Beauftragung eines Rechtsanwalts, damit Sie nichts versäumen und stets gut vertreten sind.
Sollte die Zwangsräumung betrieben werden müssen, bin ich gern bei der Beschaffung des Räumungstitels, der Erteilung des Räumungsauftrags an den Gerichtsvollzieher, der Terminsbestimmung, Organisation etc. behilflich. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Gerichtsvollzieher ist es unter Umständen möglich, Kosten einzusparen.
Ist die Finanzierung Ihres neuen Heims bereits gesichert?
Gern berate ich Sie in allen Finanzierungsfragen. Kreditgeber haben bei der Kreditvergabe heute zunehmend gesetzliche Reglementierungen, Refinanzierungsmöglichkeiten, Eigenkapitalauslastung, Liquiditätsgrundsätze und dergleichen mehr im Fokus. Ich werde stets das empfehlen, was ich für Sie als Kreditnehmer für am sinnvollsten halte.
Da ich an der "Geldquelle" sitze und mit diversen Finanzdienstleistern in Geschäftsbeziehung stehe, fällt es mir auch nicht schwer, eine Finanzierung zu vermitteln. Sie geben mir die hierzu erforderlichen Informationen und Unterlagen und ich veranlasse, dass Ihnen ein Finanzierungsangebot zugeht.
Bevor Sie bei Ihrer Hausbank unterschreiben, sollten Sie unbedingt einen Blick auf die Konditionen der Mitbewerber werfen. Sie können auf unserer Immobilien-Homepage unter www.wilkens-immobilien.de ohne großen zeitlichen Aufwand für Sie absolut unverbindliche Angebote der erfahrungsgemäß günstigen Banken anfordern. Auf der verlinkten Seite finden Sie auch einen Finanzierungsrechner, der Ihnen die Arbeit noch erleichtert. Bitte nutzen Sie dieses Angebot.





