Ein "Schnäppchen" aus der Zwangsversteigerung?
Nicht in jedem Zwangsversteigerungstermin können Sie günstig eine Immobilie erwerben. Schnell kann aus Ihrem Traum auch ein Alptraum oder gar eine Katastrophe werden. Gern erläutere ich Ihnen, worin dies begründet liegen kann, worauf Sie achten müssen und was Sie alles bedenken sollten.
Tatsächlich können Sie in mancher Zwangsversteigerung zu einem "Schnäppchen" kommen. Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, kann auch ich nicht mit Gewißheit sagen; liegen mir die zu dieser Beurteilung erforderlichen Informationen vor, wage ich aber gern eine Prognose.
Was ist bereits vor dem Zwangsversteigerungstermin zu erledigen?
Die meisten und schwerwiegendsten Fehler der Bietinteressenten liegen allein darin begründet, dass nicht sämtliche Möglichkeiten, rechtzeitig erforderliche Informationen zu beschaffen und in Verhandlungen mit den Verfahrensbeteiligten entscheidende Weichen zu stellen, genutzt werden. Oft ist es eine Kleinigkeit, die im Zwangsversteigerungstermin bekannt wird und für Unsicherheit bei sämtlichen Interessenten sorgt. Diese Unsicherheit kann Ihnen als gut informierten Bietinteressenten den entscheidenden Vorteil bringen und das erträumte "Schnäppchen" bescheren.
Gern zeige ich Ihnen auf, worauf es ankommt, was es abzuchecken gilt, mit wem zu sprechen ist, wie die Verhandlungen zu führen sind, welche Taktik im konkreten Einzelfall gut oder aber ungeeignet ist. Wenn Sie möchten, führe ich die Gespräche mit den Bankenvertretern, dem Eigentümer, dem Mieter, dem Rechtspfleger, sonstigen Beteiligten etc. ...
Im Zwangsversteigerungstermin ...
.... gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren; Nervosität ist ein schlechter Begleiter. Wenn Sie den Sitzungssaal betreten, sollten Sie Ihr Ziel im Fokus haben und über den voraussichtlichen Ablauf der Verhandlung informiert sein. Bietinteressenten werden erfahrungsgemäß sofort unsicher, sobald Anträge der Beteiligten gestellt, abweichende Versteigerungsbedingungen beantragt bzw. vom Gesetz bestimmt oder angemeldete Forderungen vom Rechtspfleger verlesen werden. Selbst im Grunde unbedeutende Rechte, die nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleiben, sorgen bei Bietinteressenten schon bei Feststellung des geringsten Gebots für Unsicherheit.
Ich erkläre Ihnen den Ablauf der Zwangsversteigerung und zeige vorab die Besonderheiten in dem jeweiligen Verfahren auf, damit Sie nicht in der Verhandlung überrascht werden. Wenn Sie möchten, begleite ich Sie und erkläre Ihnen Hintergründe und wirtschaftliche Auswirkungen, falls Unerwartetes geschieht. Dann können Sie gelassen die für Sie günstigste Entscheidung treffen.
Nach der Zuschlagserteilung ...
.... verteilt der Rechtspfleger nur noch den Versteigerungserlös; damit hat sich die Sache für das Amtsgericht erledigt. Nicht aber für den Ersteher, der nun zwar Eigentümer ist, sich den Besitz aber erst verschaffen muß, was manchmal gar nicht so einfach ist.
Gern erläutere ich Ihnen - und zwar schon vor der Zwangsversteigerung, damit Sie rechtzeitig richtig kalkulieren können -, was zu tun ist, wenn der ehemalige Eigentümer das Feld nicht freiwillig räumt und welche Möglichkeiten das Zwangsversteigerungsgesetz dem Ersteher einräumt, Mietvertragsverhältnisse vorzeitig zu beenden.
Gern informiere ich Sie über Anzeige- und Aufklärungspflichten, Kündigungsmöglichkeiten, -notwendigkeiten und -fristen. Zeichnen sich rechtliche Probleme ab, empfehle ich rechtzeitig die Beauftragung eines Rechtsanwalts, damit Sie nichts versäumen und stets gut vertreten sind.
Sollte die Zwangsräumung betrieben werden müssen, bin ich gern bei der Beschaffung des Räumungstitels, der Erteilung des Räumungsauftrags an den Gerichtsvollzieher, der Terminsbestimmung, Organisation etc. behilflich. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Gerichtsvollzieher ist es unter Umständen möglich, die Kosten gering zu halten.
Ist die Finanzierung bereits gesichert?
Gern beantworte ich Ihnen alle Fragen zum Thema Finanzierung. Bankangestellte haben heute nur noch Interessen Ihrer Arbeitgeber und die Erfüllung von Zielvorgaben im Fokus. Ich empfehle ausschließlich das, was ich für am sinnvollsten halte.
Zu meinem Netzwerk gehören selbstverständlich auch Finanzdienstleister. Geben Sie mir die für eine Kreditentscheidung erforderlichen Informationen und Unterlagen, veranlasse ich, dass Ihnen ein günstiges Finanzierungsangebot zugeht.
Auf unserer Immobilien-Homepage unter www.wilkens-immobilien.de finden Sie einen Finanzierungsrechner. Dort können Sie auch schnell und unverbindlich Angebote der erfahrungsgemäß günstigen Banken anfordern.