Preise
Für Bietinteressenten
Den beliebten Leitfaden können Sie hier gegen eine Schutzgebühr von 24,90 € online bestellen. Entweder Sie überweisen mir die 24,90 € auf mein im Impressum genanntes Konto oder Sie zahlen bequem per Paypal. Möchten Sie per Paypal zahlen, kontaktieren Sie mich bitte per Mail an mail[at]zwangsversteigerungs-service.com.
Sollten danach noch Fragen offen sein, so klären wir diese fernmündlich oder in einem persönlichen Gespräch. Wenn Sie möchten, begleite und unterstütze ich Sie auch im Zwangsversteigerungstermin. Das ist günstiger als Sie denken. Als Anhaltspunkt für Ihre Kalkulation können die nachfolgenden Ausführungen für Verfahrensbeteiligte dienen.
Für Verfahrensbeteiligte
Sie kennen das ja: Nehmen Sie im Büro eines Rechtsanwalts Platz und lassen sich beraten, so ist – unabhängig vom Ergebnis und des Nutzens seiner Beratung und Tätigkeit – sein auf Grundlage des Gegenstands- bzw. Streitwerts berechnetes Honorar verdient und fällig. Ob die Einsschaltung eines Rechtsanwalts überhaupt Sinn macht, klären wir bereits im ersten Gespräch.
Bei mir wählen Sie das Vergütungsmodell. Entweder vereinbaren wir ein Pauschalhonorar oder Sie entscheiden sich für die Abrechnung nach zeitlichem Aufwand. So sind die Kosten für meine Dienstleistung vorab gut kalkulierbar und Sie vor bösen Überraschungen sicher.
Entscheiden Sie sich für ein Pauschalhonorar, erfahren Sie dafür alles, was Sie meines Erachtens wissen sollten, und bekommen alle Fragen beantwortet, die Ihnen auf der Seele brennen. Möchten Sie, dass ich nach Aufwand abrechne, kalkuliere ich für Beratung und gutachterliche Tätigkeit stets mit 100,00 € incl. Spesen und Umsatzsteuer je Stunde. Sie werden übrigens erstaunt sein, wie viele nützliche Informationen Sie in einer Stunde erhalten.
Ganz egal, für welches Vergütungsmodell Sie sich entscheiden, sie können schnell und sicher mittels PayPal Beratungsleistungen buchen und bezahlen. Kontaktieren Sie mich in diesem Falle bitte per E-Mail an mail[at]zwangsversteigerungs-service.com.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz …
.... regelt ausschließlich Honoraransprüche der Rechtsanwälte für anwaltliche Tätigkeiten wie Rechtsberatung etc. Da ich nicht diese, sondern eine ausschließlich wirtschaftliche Beratung anbiete, lassen sich Vergütungsansprüche nur durch eine Honorarvereinbarung oder durch konkludentes Handeln begründen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich aufgrund schlechter Erfahrungen künftig erst nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung oder Zahlung eines angemessenen Vorschusses tätig werde.