Zwangsvollstreckungsverfahren
Die Amtsgerichte werden auf Antrag eines Miteigentümers oder Gläubigers bei der Immobiliarzwangsvollstreckung tätig.
Möchten Sie die Zwangsvollstreckung betreiben, so können Sie selbst den entsprechenden Antrag beim Amtsgericht stellen. Es besteht in diesem Verfahren kein Anwaltszwang; einen Rechtsanwalt müssen Sie somit nicht zwingend beauftragen. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine Rechtsberatung, welche ich Ihnen nicht anbiete, benötigen, in Anspruch nehmen und bezahlen.
Gleiches gilt für Mieter bzw. Pächter, Eigentümer von beschlagnahmten Zubehörstücken sowie alle weiteren Verfahrensbeteiligten.
Sind Sie - wie auch immer - involviert ...
.... unterstütze ich Sie gern. Einige Erläuterungen zum Zwangsversteigerungs-, Teilungsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren finden Sie unter den nebenstehenden Buttons.
Unter dem Button "Leistungen" habe ich - gegliedert nach der Art Ihrer Beteiligung am Verfahren - einen Teil meiner Beratungs- und Serviceleistungen beispielhaft aufgeführt.
Haben Sie Fragen hierzu, so rufen Sie mich gerne an.


