Die Aufhebung der Eigentümergemeinschaft 

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Die Teilungsversteigerung

PIXELIO.de - Gerd Altmann (geralt)

 

 

Die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Grundstückseigentümer- gemeinschaft ist ein Rechtsgebiet, welches einerseits noch abgelegener und schwieriger ist als die Forderungszwangsversteigerung, und andererseits dadurch gekennzeichnet ist, dass Streit und Sprachlosigkeit zwischen den Beteiligten allzu oft einvernehmliche Lösungen verhindern.

 

Alles wird noch viel komplizierter, wenn Gläubiger von Teilhabern deren Auseinandersetzungsansprüche pfänden und über die Teilungsversteigerung direkt eine Vollstreckung ihrer Geldforderungen versuchen.

 

Die Anzahl der Teilungsversteigerungsverfahren nahm und nimmt unabhängig vom Konjunkturzyklus schon deshalb stetig zu, weil immer häufiger Ehen geschieden und Erbfälle abgewickelt werden, ohne dass sich die bisherigen Miteigentümer oder Miterben über die Verwertung ihres gemeinsamen Grundvermögens einigen können.

 

Trotz aller Schwierigkeiten im Verhältnis zwischen den Beteiligten rege ich stets zu gezielter und bewußter Zusammenarbeit an, untereinander und insbesondere auch mit dem Rechtspfleger. Gerade in der Teilungsversteigerung bieten sich in jedem Stadium des Verfahrens - selbstverständlich auch oder gerade bereits vor der Antragstellung - immer wieder Gelegenheiten, über eine Einigung wirtschaftlich sinnvollere Lösungen zu erreichen; dabei kann die Einbindung des Rechtspflegers eine unschätzbare Hilfe sein.

 

Was ich konkret für Sie leisten kann, finden Sie unter dem Button "Leistungen".

 

 

 

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